Mittwoch, 7. November 2007

Rassendiskriminierung wird kleiderabhängig

Obwohl sie mehrfach Ausländer verprügelt haben, muss das Luzerner Obergericht zwei Neonazis vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freisprechen. Das Bundesgericht sieht in deren Handlungen keine Rassendiskriminierung, weil die beiden Täter für Dritte schon aus wenigen Metern Entfernung nicht mehr als Neonazis erkennbar waren.

Gemäss Argumentation des Bundesgerichts war also Hitler selbst gar kein Nazi, da er keine braunen Hemden trug? Deportationen und das millionenfache Töten in Gaskammern war folglich gar keine Rassendiskriminierung?

Jeder Neonazi, der noch ein Gramm Hirn übrig hat, wird in Zukunft seine Haare etwas wachsen lassen, eine modische Jacke anziehen usw., danach kann er Dutzende von Ausländern, wie Schwarze usw. brutal verprügeln. Zu gegebener Zeit wird er dann vom Bundesgericht vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen, weil man seiner Kleidung nicht ansieht, was für Müll in seinem Kopf steckt.

Seit wann, liebe Bundesrichter, ist Rassendiskriminierung von der Kleidung der Täter abhängig???




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