Donnerstag, 18. Juni 2009

Muss man für einen Vergewaltiger Verständnis haben?

Herr Dominique Strebel, Redaktor des "Beobachter", buhlt für ein Strafrecht, das gegenüber Vergewaltigern sehr milde umgeht, insbesondere wenn es sich um den Ex-Ehemann oder Ex-Freund handelt. Er schreibt:
"Dann versteht die Bevölkerung vielleicht, weshalb ein Vergewaltiger, der in der Trennungsphase ein Nein seiner Partnerin missachtet, und alkoholisiert trotzdem den Beischlaf erzwingt, unter Umständen mit einer bedingten Strafe davonkommt, während ein Vergewaltiger, der sein Opfer aus dem Busch heraus anfällt, in der Regel drei Jahre unbedingt ins Gefängnis wandert." (Beobachter Nr. 12, 12. Juni 2009)

Was denken sie? Weshalb sollte ausgerechnet der Ex-Freund eine mildere Strafe erhalten als der gewöhnliche Vergewaltiger?

Einige meiner Argumente gegen eine mildere Strafe:

1) Wir Männer müssen lernen, dass Vergewaltigung unter keinen Umständen irgendein Kavaliersdelikt ist, das nur eine bedingte Freiheitsstrafe verdient. Es gibt keine rationalen Gründe, welche die Tragweite einer solchen Gewalttat in irgendeiner Weise schmälern könnte. Auch Alkoholkonsum ist keine Entschuldigung. Wer sich mit seinem Alkoholkonsum verteidigen möchte, sollte besser auf Alkohol verzichten.
Das Gesetz traut einem Mann ja auch zu, dass er selbst merkt, wann er zu viel getrunken hat und nicht mehr mit dem Auto fahren sollte.

2) Für die Psyche einer Frau ist die Vergewaltigung durch den Ex vielleicht noch schlimmer als durch einen Fremden. Gewalt durch jemanden, den man geliebt hat und den man vielleicht immer noch gut mag und dem man auch vertraut, wirkt total zerstörerisch auf die Fähigkeit zu vertrauen.
Unsere Beziehungen, sowohl familiär als auch gesellschaftlich, gründen aber auf Vertrauen. Niemand weiss genau, nach wie langer Zeit diese Frau einem anderen Mann wieder von Herzen vertrauen kann und somit wieder richtig beziehungsfähig wird.

3) Ich bin davon überzeugt, dass ein Mann nur dann wirklich befriedigt sein kann, wenn die Frau die sexuelle Vereinigung ebenso geniesst wie er. Gewalttätig zu sein, den Schmerz und die Panik im Gesicht der Frau zu sehen und dabei noch sexuell erregt zu sein (trotz Alkohol), das finde ich echt krank. Wer zu solchen Taten fähig ist, muss einfach in einer geschlossenen Anstalt therapiert werden, da er ein potentielle Gefahr darstellt. Auch zum Nutzen des Täters sollte diese Freude an Gewalt therapiert werden.

4) Nicht zuletzt zählt auch die Abschreckung. Ein Mann der weiss, dass er mindestens 3 Jahre ins Gefängnis wandert, wird sich gut überlegen, ob er das Nein einer Frau beachten soll oder ob er lieber auf seine Schwanz-gesteuerten (Fehl-)Interpretationen gewisser Signale hören will, die er zu sehen oder zu hören glaubt.

Daher habe ich persönlich kein Verständnis für die Urteile gewisser Richter, die dem Befinden des Täters mehr Rechnung zollen als dem Opfer, und damit schon gar kein Verständnis dafür, wenn der Beobachter auf Kosten missbrauchter Frauen für solche Urteile um Verständnis buhlt. Denn mit Wahrheit und Gerechtigkeit hat dies rein gar nichts zu tun, bloss mit männlichem Überlegenheitswahn.