Donnerstag, 1. Oktober 2009

"Sonderfall" Polanski

Wie das Protokoll des Missbrauchs aufzeigt, gibt es nicht den geringsten Hinweis für einvernehmlichen Sex, wie Polanski den unwissenden Fans und "Verehrern" vorgaukelt. Gemäss Protokoll versuchte er die 13-jährige mit Alkohol und seiner Machtposition gefügig zu machen.
Es handelt sich hier ganz offensichtlich um eine der schlimmsten Formen des sexuellen Missbrauchs. Eine Form, welche auf das Opfer extreme psychische Auswirkungen hat, wie jede Kinderschutzorganisation detailliert bestätigen kann.

Doch was passiert unter den Promis, den modernen Helden?
Empörung tut sich auf!
Man kriegt den Eindruck, ihr Selbstverständnis, generiert durch ihre gesellschaftliche Stellung als Künstler oder Künstlerin, hätte sich dramatisch negativ auf ihren gesunden Menschenverstand ausgewirkt. Anstatt sich öffentlich dazu zu bekennen, dass man als Künstler kein Halbgott ist, der über dem Gesetz steht, setzen diese auf Wolke Sieben vor sich Hinträumenden eine Kampagne in Gang, mit dem einzigen Ziel, einen Kindsmissbraucher vor dem Gesetz zu schützen.
(Siehe Blick-Artikel)
Sind Stars und Künstler etwa der Meinung, der "gewöhnliche" Mensch müsse sich geehrt fühlen, wenn er von ihnen missbraucht wird?

Hey, ihr Künstler und hoffentlich nicht Möchte-Gern-Halbgötter (die über dem Gesetz stehen), wacht auf! Nehmt bitte eure Verantwortung gegenüber der Gesellschaft wahr! Oder wollt ihr nur - wie die Banker vorgeführt haben - die Gesellschaft ausbeuten und von ihr auf jede erdenkliche (auch ungesetzliche) Art und Weise profitieren? Wollt ihr euren Namen und Ruf wirklich dafür einsetzen, einen Kindsmissbraucher vor dem Gesetz zu schützen?


Benutzt doch bitte zuerst euren Verstand, bevor ihr in ein kollektives Heulen ausbrecht!

Nachtrag zur Sendung "Arena" (2.10.09):
Rolf Lyssy, völlig beeinflusst von der Autobiografie des Täters, argumentiert auf eine Weise, dass man am liebsten Kotzen würde. Höhepunkt seiner Pseudo-Argumente: Das 13 jährige Opfer hat den Täter verführt. "Zudem sollte bei einem Künstler die Person nicht von seiner Kunst getrennt betrachtet werden", meinte Lyssy weiter.
"Herr Lyssy und Gleichgesinnte, bitte halten sie die Klappe! Es ist nur noch erbärmlich, wie sie einen Kinderschänder zum Opfer machen wollen!"

Herr Blocher, alt-Bundesrat, hätte sich sogar der Begünstigung schuldig gemacht und den Täter vorgewarnt, wie er in seiner Ignoranz öffentlich bekundet.

Donnerstag, 18. Juni 2009

Muss man für einen Vergewaltiger Verständnis haben?

Herr Dominique Strebel, Redaktor des "Beobachter", buhlt für ein Strafrecht, das gegenüber Vergewaltigern sehr milde umgeht, insbesondere wenn es sich um den Ex-Ehemann oder Ex-Freund handelt. Er schreibt:
"Dann versteht die Bevölkerung vielleicht, weshalb ein Vergewaltiger, der in der Trennungsphase ein Nein seiner Partnerin missachtet, und alkoholisiert trotzdem den Beischlaf erzwingt, unter Umständen mit einer bedingten Strafe davonkommt, während ein Vergewaltiger, der sein Opfer aus dem Busch heraus anfällt, in der Regel drei Jahre unbedingt ins Gefängnis wandert." (Beobachter Nr. 12, 12. Juni 2009)

Was denken sie? Weshalb sollte ausgerechnet der Ex-Freund eine mildere Strafe erhalten als der gewöhnliche Vergewaltiger?

Einige meiner Argumente gegen eine mildere Strafe:

1) Wir Männer müssen lernen, dass Vergewaltigung unter keinen Umständen irgendein Kavaliersdelikt ist, das nur eine bedingte Freiheitsstrafe verdient. Es gibt keine rationalen Gründe, welche die Tragweite einer solchen Gewalttat in irgendeiner Weise schmälern könnte. Auch Alkoholkonsum ist keine Entschuldigung. Wer sich mit seinem Alkoholkonsum verteidigen möchte, sollte besser auf Alkohol verzichten.
Das Gesetz traut einem Mann ja auch zu, dass er selbst merkt, wann er zu viel getrunken hat und nicht mehr mit dem Auto fahren sollte.

2) Für die Psyche einer Frau ist die Vergewaltigung durch den Ex vielleicht noch schlimmer als durch einen Fremden. Gewalt durch jemanden, den man geliebt hat und den man vielleicht immer noch gut mag und dem man auch vertraut, wirkt total zerstörerisch auf die Fähigkeit zu vertrauen.
Unsere Beziehungen, sowohl familiär als auch gesellschaftlich, gründen aber auf Vertrauen. Niemand weiss genau, nach wie langer Zeit diese Frau einem anderen Mann wieder von Herzen vertrauen kann und somit wieder richtig beziehungsfähig wird.

3) Ich bin davon überzeugt, dass ein Mann nur dann wirklich befriedigt sein kann, wenn die Frau die sexuelle Vereinigung ebenso geniesst wie er. Gewalttätig zu sein, den Schmerz und die Panik im Gesicht der Frau zu sehen und dabei noch sexuell erregt zu sein (trotz Alkohol), das finde ich echt krank. Wer zu solchen Taten fähig ist, muss einfach in einer geschlossenen Anstalt therapiert werden, da er ein potentielle Gefahr darstellt. Auch zum Nutzen des Täters sollte diese Freude an Gewalt therapiert werden.

4) Nicht zuletzt zählt auch die Abschreckung. Ein Mann der weiss, dass er mindestens 3 Jahre ins Gefängnis wandert, wird sich gut überlegen, ob er das Nein einer Frau beachten soll oder ob er lieber auf seine Schwanz-gesteuerten (Fehl-)Interpretationen gewisser Signale hören will, die er zu sehen oder zu hören glaubt.

Daher habe ich persönlich kein Verständnis für die Urteile gewisser Richter, die dem Befinden des Täters mehr Rechnung zollen als dem Opfer, und damit schon gar kein Verständnis dafür, wenn der Beobachter auf Kosten missbrauchter Frauen für solche Urteile um Verständnis buhlt. Denn mit Wahrheit und Gerechtigkeit hat dies rein gar nichts zu tun, bloss mit männlichem Überlegenheitswahn.

Samstag, 17. Januar 2009

Vergewaltigte Frau wird von Saudi-Gericht verurteilt

Eine Frau wird zuerst vergewaltigt und danach zu insgesamt 200 Peitschenhieben und 6 Monaten Gefängnis verurteilt.

Diese Rechtssprechung stammt aus der Scharia, die ein Christian Giordano (siehe vorheriger Artikel) teilweise in der Schweiz für Muslime gelten lassen möchte!

Lesen sie den Artikel auf PI (deutsch) oder auf den FOXNews (englisch).

Einfach Wahnsinn pur!

Dienstag, 6. Januar 2009

Intellektueller Wahn

Der Freiburger Professor Christian Giordano möchte in der Schweiz die Scharia teilweise für Muslime gelten lassen, wie 20Min berichtet.

Eine Frau zeigt Verstand
Die in Zürich lehrende muslimische Politologin Elham Manea meint dazu unter anderem:
Wer den Muslimen signalisiere, dass das Schweizer Rechtssystem mit ihrem Glauben nicht kompatibel sei, eigne sich kaum, die Muslime hier zu repräsentieren.

Schade, dass solch klares Denken heutzutage schon fast verpönt ist.

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NZZ-Online: "Als Prozess-Gutachter wisse er, dass im Zusammenhang mit der albanischen Blutrache quasioffizielle Vermittler tätig seien. Diese seien vergleichbar mit einem Friedensrichter. Giordano vermutet zudem, dass in der Schweiz Scharia-Gerichte bestünden, die allerdings jeder Kontrolle entzogen seien."

Herr Giordano, wollen sie wirklich die Gesetze von Verbrechern legalisieren, indem sie einer altertümlichen Gerichtsbarkeit zu neuem Leben verhelfen?
Und wo hört dies auf? Bei den Mafia-Schutzgeld-Erpressern?

Wenn es illegale Scharia-Gerichte gibt, muss man sie auffinden und die Verantwortlichen vor unsere Gerichte bringen. Hierzu zahlt jeder Schweizer Steuern, mit denen unsere Polizei bezahlt wird.

Sie, Christian Giordano, plädieren für eine Liberalität, welche letztlich alles Liberale zerstören wird, das sich in den letzten 160 Jahren in der Schweiz gebildet hat, indem sie für jede "Sekte" einen eigenen Rechtsraum erschaffen möchten (sprich: Rechtsfreiheit für Taten, die gegen unsere Gesetze verstossen)!

Der ganze NZZ-Artikel

Freitag, 2. Januar 2009

Malaysias moslemische Glaubenshüter verbieten Yoga

Die obersten Glaubenshüter Malaysias haben eine Fatwa gegen die alte indisch-hinduistische Philosophie und Körperertüchtigung erlassen, ein religiöses Edikt gegen Yoga also. Der Islam, so sagen sie, biete alles für jede Lebenslage, er brauche keine fremden Hilfsmittel, die seine Lehre auch noch untergraben und verwässern könnten. "So schnell führt das eine zum anderen", heißt es im Edikt. Und so dürfen Malaysias Muslime, etwa sechzig Prozent der Bevölkerung, fortan kein Yoga mehr praktizieren.

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Die malaysische Regierung folgt in aller Regel dem Rat der Glaubenshüter. Zumindest widersetzt sie sich selten einem Gebot, das die muslimisch-malaiische Mehrheit stärker von den großen Minderheiten trennen könnte, den chinesisch- und den indischstämmigen Malaysiern, die 25 respektive 10 Prozent der Bevölkerung ausmachen.

Seit Jahren geht diese Trennung, die mit politischen Vorzugsprogrammen für die Malaien zementiert wird, einher mit einer Islamisierung der Gesellschaft. Sie steht dem Bild einer harmonisch multikulturellen und offenen Gesellschaft entgegen, wie es Malaysia gerne von sich selbst malt.

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Rechtlich bindend sind die Fatwas zwar nicht. Doch wer dagegen handelt, begeht eine Sünde. Und das ist fast so schlimm wie ein Verstoß gegen das weltliche Gesetz.

Ganzer Artikel