Im Aargau werden Todesraser nicht aus dem Verkehr gezogen!
Ein siebenfach vorbestrafter Raser überfährt und tötet eine 14-Jährige – und darf dank dem gestrigen aargauischen Richterspruch seinen Fahrausweis behalten. Eine Ausnahme? Nein, wie die Angehörigen des Unfallopfers mit blankem Entsetzen erfahren haben.
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Mittwoch, 27. Februar 2008
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