Samstag, 17. Januar 2009

Vergewaltigte Frau wird von Saudi-Gericht verurteilt

Eine Frau wird zuerst vergewaltigt und danach zu insgesamt 200 Peitschenhieben und 6 Monaten Gefängnis verurteilt.

Diese Rechtssprechung stammt aus der Scharia, die ein Christian Giordano (siehe vorheriger Artikel) teilweise in der Schweiz für Muslime gelten lassen möchte!

Lesen sie den Artikel auf PI (deutsch) oder auf den FOXNews (englisch).

Einfach Wahnsinn pur!

Dienstag, 6. Januar 2009

Intellektueller Wahn

Der Freiburger Professor Christian Giordano möchte in der Schweiz die Scharia teilweise für Muslime gelten lassen, wie 20Min berichtet.

Eine Frau zeigt Verstand
Die in Zürich lehrende muslimische Politologin Elham Manea meint dazu unter anderem:
Wer den Muslimen signalisiere, dass das Schweizer Rechtssystem mit ihrem Glauben nicht kompatibel sei, eigne sich kaum, die Muslime hier zu repräsentieren.

Schade, dass solch klares Denken heutzutage schon fast verpönt ist.

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NZZ-Online: "Als Prozess-Gutachter wisse er, dass im Zusammenhang mit der albanischen Blutrache quasioffizielle Vermittler tätig seien. Diese seien vergleichbar mit einem Friedensrichter. Giordano vermutet zudem, dass in der Schweiz Scharia-Gerichte bestünden, die allerdings jeder Kontrolle entzogen seien."

Herr Giordano, wollen sie wirklich die Gesetze von Verbrechern legalisieren, indem sie einer altertümlichen Gerichtsbarkeit zu neuem Leben verhelfen?
Und wo hört dies auf? Bei den Mafia-Schutzgeld-Erpressern?

Wenn es illegale Scharia-Gerichte gibt, muss man sie auffinden und die Verantwortlichen vor unsere Gerichte bringen. Hierzu zahlt jeder Schweizer Steuern, mit denen unsere Polizei bezahlt wird.

Sie, Christian Giordano, plädieren für eine Liberalität, welche letztlich alles Liberale zerstören wird, das sich in den letzten 160 Jahren in der Schweiz gebildet hat, indem sie für jede "Sekte" einen eigenen Rechtsraum erschaffen möchten (sprich: Rechtsfreiheit für Taten, die gegen unsere Gesetze verstossen)!

Der ganze NZZ-Artikel

Freitag, 2. Januar 2009

Malaysias moslemische Glaubenshüter verbieten Yoga

Die obersten Glaubenshüter Malaysias haben eine Fatwa gegen die alte indisch-hinduistische Philosophie und Körperertüchtigung erlassen, ein religiöses Edikt gegen Yoga also. Der Islam, so sagen sie, biete alles für jede Lebenslage, er brauche keine fremden Hilfsmittel, die seine Lehre auch noch untergraben und verwässern könnten. "So schnell führt das eine zum anderen", heißt es im Edikt. Und so dürfen Malaysias Muslime, etwa sechzig Prozent der Bevölkerung, fortan kein Yoga mehr praktizieren.

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Die malaysische Regierung folgt in aller Regel dem Rat der Glaubenshüter. Zumindest widersetzt sie sich selten einem Gebot, das die muslimisch-malaiische Mehrheit stärker von den großen Minderheiten trennen könnte, den chinesisch- und den indischstämmigen Malaysiern, die 25 respektive 10 Prozent der Bevölkerung ausmachen.

Seit Jahren geht diese Trennung, die mit politischen Vorzugsprogrammen für die Malaien zementiert wird, einher mit einer Islamisierung der Gesellschaft. Sie steht dem Bild einer harmonisch multikulturellen und offenen Gesellschaft entgegen, wie es Malaysia gerne von sich selbst malt.

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Rechtlich bindend sind die Fatwas zwar nicht. Doch wer dagegen handelt, begeht eine Sünde. Und das ist fast so schlimm wie ein Verstoß gegen das weltliche Gesetz.

Ganzer Artikel